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Landgericht Landau erbaut 1903Landgericht Landau erbaut 1903 Anwaltskanzlei Keßler

06341-87134, rainkessler@t-online.de

 Kanzlei für Zivilrecht

seit 1995

RAin Daniela Keßler

 

Rechtsberatung und Vertretung auf sämtlichen Gebieten des Zivilrechts.

 

Mediation

Seit Oktober 2011 wird auch die Durchführung des Mediationsverfahrens angeboten. 

Die Mediation ist eine alternative Form der Konfliktbeilegung und außerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzung in vielen Streitfällen praktikabel und kostengünstig. Die teilnehmenden Parteien sollten sich über die Durchführung eines solchen Verfahrens einig sein. In manchen Fällen ist die Durchführung der Mediation vor Anrufung eines Gerichts, vertraglich vorgesehen. 

Die zertifizierte Ausbildung zur Mediatorin wurde im Oktober 2011 an der Fakultät der Fernuniversität Hagen erfolgreich absolviert. (§ 7 a Berufsordnung für Rechtsanwälte)

 

 

Honorare

Die Beratungsleistungen werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (www.rvg.de) oder nach Absprache entsprechend einer Honorarvereinbarung abgerechnet.

Vor Übernahme des Mandats erfolgt eine Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten der Tätigkeit.

Die Kosten einer Erstberatung innerhalb eines Besprechungstermins betragen für Verbraucher max. 190,00 € zzgl. MwSt. Bei gewerblichen Auftraggebern gilt diese Beschränkung nach oben nicht.

 

Die Gebührenordnung ist degressiv ausgerichtet, d. h. je höher der Streitwert, desto niedriger ist der prozentuale Anteil der Gebühr am Streitwert .

Einigt man sich mit der Gegenseite unter Mithilfe eines Anwaltes, entsteht eine sogenannte Einigungsgebühr. Die Einigungsgebühr beträgt außergerichtlich 1,5 des Tabellenwertes.

Die Leistungen für die Mediation werden ausschließlich über eine Honorarvereinbarung abgerechnet.